Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Sätze der Mindestausbildungsvergütung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) für das Jahr 2026 entsprechend dem gesetzlichen Anpassungsmechanismus berechnet.
Demnach steigt die Mindestvergütung im Vergleich zu 2025 um 6,2 Prozent und es gelten ab dem Jahr 2026 folgende monatliche Mindestvergütungen:
- 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr
- 854 Euro im zweiten Ausbildungsjahr
- 977 Euro im dritten Ausbildungsjahr
- 1014 Euro im vierten Ausbildungsjahr
Zur vollständigen Pressemitteilung des BIBB geht es hier.