Zum Hauptinhalt springen

Mindestvergütung für Auszubildende steigt 2026 an

Datum:


Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach BBiG oder Handwerksordnung, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, steigt die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr um knapp 6,2 Prozent.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Sätze der Mindestausbildungsvergütung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) für das Jahr 2026 entsprechend dem gesetzlichen Anpassungsmechanismus berechnet.

Demnach steigt die Mindestvergütung im Vergleich zu 2025 um 6,2 Prozent und es gelten ab dem Jahr 2026 folgende monatliche Mindestvergütungen:

  • 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr
  • 854 Euro im zweiten Ausbildungsjahr
  • 977 Euro im dritten Ausbildungsjahr
  • 1014 Euro im vierten Ausbildungsjahr

Zur vollständigen Pressemitteilung des BIBB geht es hier.

Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt